Satzung

 

Schützenverein Littfeld 1867 e.V.
Satzung vom 29. Februar 2008

§ 1 Name, Sitz und Zugehörigkeit

Der Verein führt den Namen „Schützenverein Littfeld 1867 e.V.“
Der Verein hat seinen Sitz in 57223 Kreuztal-Littfeld und gehört dem Deutschen Schützenbund (DSB) an.
Der Verein ist in dem Vereinsregister des Amtsgerichtes Siegen unter der Nr.764 eingetragen.

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“, und zwar insbesondere durch:

1a) die Förderung des Schießsports als Leistungs- und Breitensport, der sportlichen Jugendarbeit und der Geselligkeit getreu seiner Tradition ohne Unterschied des Ranges, Standes und Vermögens des einzelnen Mitgliedes.

b) Ausschluss von parteipolitische, konfessionelle und fremdenfeindlichen Zielen und Bestrebungen in den Reihen des Vereins.

c) Der Verein sieht es als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, seine Mitglieder zur fairen Ausübung des Schießsportes anzuhalten mit dem Ziele, höhere Leistungen zu erreichen und die Besten zur Teilnahme an Sportwettkämpfen vorzubereiten.

2a) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins keinerlei Anteile zurück.

b) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Aufgaben

1. Veranstaltungen von Vergleichswettkämpfen benachbarter Vereine sowie Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften bis zur Deutschen Meisterschaft.
2. Besuch von Veranstaltungen von Orts- und benachbarten Vereinen.
3. Jugendpflege zur Förderung des Nachwuchses im Sinne von § 2.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied im Verein kann jede unbescholtene Person werden. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten einholen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet dem Antragsteller Gründe mitzuteilen.

§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft

1. durch schriftliche Austrittserklärung jeweils zum Jahresende. Die Abmeldung muß mindestens 6 Wochen vor Jahresende erfolgen.
2. durch Ausschluß.
3. durch Tod.

§ 6 Ausschlußgründe

Der Ausschluß eines Mitgliedes kann nur in den nachfolgenden Fällen vom gesamten Vorstand beschlossen werden:

a) wenn das Mitglied gröblich gegen Satzungen und Interessen des Vereins verstößt,
b) wenn das Mitglied mit seinen Beiträgen über 1 Jahr im Rückstand ist.

Gegen den Ausschluß kann der Ausgeschlossene Einspruch einlegen, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.

§ 7 Rechte der Vereinsmitglieder

1. Vereinsmitglieder können zu Delegiertenversammlung abgestellt werden.
2. Die Wahrung ihrer Interessen in einer ordentlichen Versammlung bekanntgeben.
3. An Vergünstigungen, die von Verbänden und Institutionen ausgegeben werden, teilhaben.

§ 8 Pflichten der Vereinsmitglieder

1. Die Satzungen des Vereins beachten.
2. Die Beiträge pünktlich zahlen.
3. An Versammlungen und Veranstaltungen teilnehmen

§ 9 Vereinsorgane

1. Mitgliederversammlung
2. gesamter Vorstand
3. geschäftsführender Vorstand

§ 10 Zuständigkeit und Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung/ außerordentliche Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung), die mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal stattfinden soll, ist zuständig für die

a) Wahl des gesamten Vorstandes,
b) Entlastung des gesamten geschäftsführenden Vorstandes,
c) Festsetzung der Jahresbeiträge,
d) Wahl der Kassenprüfer,
e) Beschluß über die Geschäfts- und Finanzordnung,
f) Ernennung und Ehrung auf Vorschlag des Vorstandes.

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse, die eine Änderung der Satzung zum Gegenstand haben, bedürfen der 3/4-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die ordnungsgemäß einberufene Jahreshauptversammlung ist stets beschlussfähig. Die Einberufung der Jahreshauptversammlung geschieht unter Angabe der Tagesordnung durch Aushang im Schaukasten beim Bürgertreff Kapellenschule Littfeld und durch die schriftliche Einladung aller Mitglieder. Zwischen dem Tage der Veröffentlichung der Einberufung bzw. der Einladung (dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag) und dem Termin der Jahreshauptversammlung muss eine Frist von 14 Tagen liegen.

2. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

§ 11 Der Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

1. dem Vorsitzenden
2. dem 2. Vorsitzenden
3. dem Geschätfstführer
4. dem Kassierer

Sämtliche geschäftsführenden Vorstandsmitglieder werden durch die Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt, sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Tritt der geschäftsführende Vorstand geschlossen zurück, bleibt er bis zur Neuwahl im Amt.

Bei der Wahl des geschäftsführenden Vorstandes wird der 1. Vorsitzende und der Kassierer einerseits sowie der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer andererseits in auf einander folgenden Wahljahren gewählt.

Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vor Ablauf seiner Amtszeit aus, wird der Nachfolger bei der nächsten Jahreshauptversammlung für die restliche Amtsperiode des ausgeschiedenen gewählt.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB, auch geschäftsführender Vorstand genannt, sind der 1. oder 2. Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Kassierer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.

§ 12 Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes

1. Der 1. Vorsitzende hat die Geschäfte des Vereins entsprechend den Satzungen und nach Maßgabe der auf der Hauptversammlung und den Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse zu führen. Der 2. Vorsitzende vertritt ihn im Verhinderungsfalle.

2. Der Kassierer verwaltet verantwortlich das Vermögen des Vereins nach den Bestimmungen des Gesamtvorstandes. Er hat nach Ende des Jahres in der Jahreshauptversammlung eine Jahresabrechnung vorzulegen. Das Geschäftsjahr läuft vom
1. Januar bis zum 31. Dezember.

3. Der Geschäftstführer fertigt über alle Vorstands-und Mitgliederversammlungen Niederschriften an, die vom jeweiligen Vorsitzenden und ihm zu unterschreiben sind. Außerdem führt er den gesamten Schriftwechsel des Vereins nach Maßgabe des Vorstandes. Auf den Mitgliederversammlungen verliest er jeweils die letzte Niederschrift.

4. Die Sportjugend im Verein führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und im Sinne des § 2 im Verein selbstständig, sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

§ 13 Aufgaben des Gesamtvorstandes

Der Gesamtvorstand legt die Tagesordnung für die alljährliche stattfindende Jahreshauptversammlung fest. Er berät den geschäftsführenden Vorstand in allen wichtigen Entscheidungen. Die Einberufung des Gesamtvorstandes erfolgt durch den 1. Vorsitzenden bzw. Geschäftsführer.

§ 14 Der Gesamtvorstand

Er besteht aus

1. den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes
2. dem Ehrenvorsitzenden
3. dem Gesamtsportleiter
4. den Übungsleitern
5. dem Jugendleiter
6. dem Heimverwalter
7. dem Pressewart
8. der Frauenbeauftragten
9. dem jeweiligen Schützenkönig

§ 15 Amtszeit

1. Die Amtszeit der einzelnen Vorstandsmitglieder beträgt regelmäßig 3 Jahre.
2. Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder ist zulässig.

Die Vorstandswahlen finden auf der Jahreshauptversammlung statt. Die Wahl kann durch Handzeichen, oder – wenn fünf stimmberechtigte Mitglieder es beantragen – geheim durchgeführt werden. Die Wahl entscheidet durch einfache Stimmenmehrheit für den Kandidaten.

§ 16 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluß der Jahreshauptversammlung unter Beachtung nachstehender Bestimmungen beschlossen werden:

der Beschluß, durch den die Auflösung des Vereins Gültigkeit erlangt, ist nur dann wirksam wenn

a) während der Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins mindestens 50% aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind,
b) 3/4 der anwesenden stimmberechtigen Mitglieder die Auflösung durch Stimmabgabe beschließen.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Kreuztal, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 17

Die vorstehende Satzungsneufassung wurde in der Jahreshauptversammlung vom 29. Februar 2008 angenommen.


_______________________________
Geschäftsführer (Michael Schabelon)

 

__________________________________
1. Vorsitzender (Frank Schönfelder)

 

Datenschutzerklärung Schützenverein Littfeld 1867 e.V.

 

1.  Der Schützenverein Littfeld 1867 e.V. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß seiner aktuellen Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung.


Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:

- Name und Anschrift,
- Bankverbindung (falls Lastschrifteinzug in Satzung vorgesehen),
- Telefonnummern (Festnetz und Funk),
- E-Mail-Adresse,
- Geburtsdatum,

- Lizenz(en),
- Ehrungen,
- Funktion(en) im Schützenverein Littfeld 1867 e.V.,
- Wettkampfergebnisse,
- Zugehörigkeit zu Mannschaften,
- Startrechte und ausgeübte Wettbewerbe,

- gegebenenfalls weitere Daten.

 

2.  Der Schützenverein Littfeld 1867 e.V. hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und / oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Schützenverein Littfeld 1867 e.V. personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Schützenverein Littfeld 1867 e.V., etc.) an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Schützenverein Littfeld 1867 e.V. legt hierbei vertraglich fest, dass der (die) Empfänger(in) die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.

 

3.  Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen Vereinsveranstaltungen veröffentlicht der Schützenverein Littfeld 1867 e.V. personenbezogene Daten und Fotos in seinen Vereinspublikationen sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen. Die Veröffentlichung / Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Daten, die zur Organisation des Schützenverein Littfeld 1867 e.V. und des Sportbetriebes nötig sind. Hierzu gehören, Name, Anschrift, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Schützenverein Littfeld 1867 e.V., Alter oder Geburtsjahrgang.

 

4.  Als Mitglied des Deutschen Schützenbundes ist der Schützenverein Littfeld 1867 e.V. verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten über seinen Landesverband dorthin zu melden.

Im Zusammenhang mit der Organisation und der Entwicklung des Landes- bzw. Bundesverbandes, des Sportbetriebes in den entsprechenden jeweiligen übergeordneten Verbandshierarchien sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen der übergeordneten Verbandshierarchien übermittelt der Schützenverein Littfeld 1867 e.V. personenbezogene Daten seiner Mitglieder an diese zur Bearbeitung und Veröffentlichung.

Übermittelt werden an den empfangenden Verband der Name, Anschrift, Geburtsdatum, Wettkampfergebnisse, Startberechtigungen, Mannschaftsaufstellungen, praktizierte Wettbewerbe, Lizenzen, Vereinszugehörigkeit, sowie bei Vereinsfunktionen auch Telefonnummern und E-Mail-Adresse.

 

5.  Auf seiner Homepage berichtet der Schützenverein Littfeld 1867 e.V. auch über Ehrungen seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Schützenverein Littfeld 1867 e.V. und –soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Schützenverein Littfeld 1867 e.V. – unter Meldung von Name, Funktion im Schützenverein Littfeld 1867 e.V., Vereinszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.

 

6.  Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Schützenverein Littfeld 1867 e.V. die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z. B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.

 

7.  Diese Informationen werden in dem EDV-System der Sparkasse Siegen gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Schützenverein Littfeld 1867 e.V. intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

 

8.  Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung / Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ergebnisse, wie Ehrungen, Sportbetrieb, sowie sonstigen Vereinsveranstaltungen wiedersprechen. Ab Zugang des Wiederspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Schützenverein Littfeld 1867 e.V. entfernt vorhandene Fotos / personenbezogenen Daten von seiner Homepage.

 

9.  Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung und Datenschutzerklärung des Schützenverein Littfeld 1867 e.V. stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende, Datenverwendung ist dem Schützenverein Littfeld 1867 e.V. nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

 

10.  Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

 

Ich bestätige die mir ausgehändigte Satzung und Datenschutzerklärung akzeptiert und zur Kenntnis genommen zu haben:

_______________________________________________________________________
Ort und Datum

 
_______________________________________________________________________
Name und Druckbuchstaben

 
_______________________________________________________________________
Unterschrift (Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)